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        <title>Statement zum A39-Urteil</title>
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        <description>Das Bundesverwaltungsgericht hat am 8. Juli 2026 die Klage gegen den 7. Bauabschnitt der A 39 abgewiesen. Damit ist der Weg für den Neubau dieses Teilstücks zwischen Tappenbeck und Ehra frei. Für uns ist dieses Urteil ein Rückschlag – zugleich aber auch ein Anlass, unsere Argumente und Ziele erneut klar zu benennen. Im Mittelpunkt unserer Klage standen Fragen des Natur- und Gewässerschutzes. Insbesondere ging es um mögliche Auswirkungen auf empfindliche Lebensräume wie das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ sowie angrenzende Wald- und Wasserflächen. Das Gericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgebrachten Einwände rechtlich nicht durchgreifen. Diese Entscheidung respektieren wir – auch wenn wir sie in der Sache weiterhin kritisch sehen. Gleichzeitig zeigt der Fall ein grundlegendes Spannungsfeld: Der Bedarf an leistungsfähiger Infrastruktur steht den Anforderungen von Natur- und Umweltschutz gegenüber. Aus unserer Sicht darf dieses Spannungsfeld nicht einseitig zugunsten von Neubauprojekten aufgelöst werden. Denn während neue Straßen geplant und gebaut werden, besteht an vielen Stellen ein erheblicher Sanierungsbedarf bei bestehender Infrastruktur. Brücken, Straßen und Schienen weisen seit Jahren Defizite auf. Eine nachhaltige Verkehrspolitik sollte daher stärker auf Erhalt und Modernisierung setzen, bevor zusätzliche Flächen in Anspruch genommen werden. Mit Sorge beobachten wir zudem aktuelle politische Überlegungen auf Bundesebene, die Klagerechte von Umweltverbänden bei Infrastrukturprojekten einzuschränken. Verbandsklagen sind ein wichtiger Bestandteil rechtsstaatlicher Kontrolle und tragen dazu bei, Umweltbelange frühzeitig und fundiert in Planungsprozesse einzubringen. Eine Einschränkung dieser Rechte würde die Möglichkeiten zur unabhängigen Überprüfung deutlich reduzieren. Trotz dieser Entwicklungen bleiben wir zuversichtlich. Verfahren wie dieses zeigen, dass Umweltfragen heute selbstverständlich Teil gerichtlicher und gesellschaftlicher Abwägungen sind. Sie werden gehört, geprüft und ernst genommen – auch wenn Entscheidungen nicht immer in unserem Sinne ausfallen. Unser Engagement endet daher nicht mit diesem Urteil. Wir werden uns weiterhin konstruktiv in Planungsverfahren einbringen, auf den Schutz wertvoller Lebensräume hinwirken und für eine Infrastrukturpolitik eintreten, die langfristig tragfähig ist. Denn eine zukunftsfähige Entwicklung bedeutet nicht nur, neue Wege zu schaffen – sondern vor allem, verantwortungsvoll mit dem umzugehen, was bereits vorhanden ist. #keineA39 #verkehrswende</description>
        <lastBuildDate>Thu, 09 Jul 2026 16:37:15 GMT</lastBuildDate>
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